Elektrogeräte

Alte, defekte Elektrogeräte

Elektro- und Elektronikgeräte sind mit Problem- und Giftstoffen, wie z. B. PVC und Schwermetallen oder PCBs, belastet und dürfen in keinem Fall in die Abfalltonne geworfen werden!

Elektrogeräte enthalten zudem große Mengen Wertstoffe. So enthält beispielsweise eine Tonne Elektroschrott 22 g Gold, 300 g Silber und wertvolle Metalle wie Iridium, Wismuth, Antimon, Zink und Kupfer.

Defekte Elektro- und Elektronikgeräte holen wir kostenlos ab. Den Abholservice können Sie bei uns mit dem Sperrgut-Online-Formular anmelden oder unter Telefon (0431) 58 54-0.

E-Schrott-Abholung anmelden
Diese Regeln müssen Sie beachten!

Bitte beachten und so bereitstellen:

  • Bedarfsabholung vom Grundstück nach Terminvereinbarung. Diese Abholung ist auf zwei Geräte pro Geräteart begrenzt: Beispielsweise zwei Fernsehgeräte, zwei Radiogeräte und zwei Computer. Die Bedarfsabholung gilt nicht für Gasentladungslampen, Nachtspeicherheizgeräte und Photovoltaikmodule.
  • Die Geräte sind analog den Vorgaben der Sperrgutabfuhr (§ 18 Abs. 5, Abs. 6 Abfallsatzung) bereitzustellen.: Am Vortag des Abfuhrtages ab 18 Uhr bis zur vorgegebenen Uhrzeit des Abfuhrtages auf öffentlichem Grund direkt am Straßenrand einer mit einem Sperrgutfahrzeug zu befahrenden Straße ohne Behinderung des Straßen- und Fußgängerverkehrs, unter Beachtung der notwendigen Verkehrssicherungspflicht. In Ausnahmefällen, in denen eine Bereitstellung auf öffentlichem Grund nicht möglich ist, können die Geräte auf privater Fläche ebenerdig, ohne Hindernisse und unmittelbar an der Grundstücksgrenze zur öffentlichen Fläche bereitgestellt werden.
    Der Ablageplatz ist so zu wählen, dass ein Rückwärtsfahren der Transportfahrzeuge grundsätzlich nicht erforderlich wird. Sollten Rückwärtsfahrten allerdings nicht vermeidbar sein, gelten hierzu die Bestimmungen aus der DGUV Regel 114-601. Sind die Voraussetzungen hierzu nicht erfüllt, kann die Stadt in Einzelfällen anordnen, dass die Geräte nach ihrer Maßgabe an der nächsten, mit einem Sperrgutfahrzeug befahrenen Straße bereitgelegt werden.
  • Die Stadt kann die kostenlose Abholung oder Annahme nach Abs. 2 verweigern, sofern die Geräte aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen.

Abgabestellen

Elektro- und Elektronikgeräte -und getrennt davon die Batterien oder Akkus- können Sie beim ABK kostenlos abgeben:

Bitte beachten Sie: Die Schadstoffsammelstelle nimmt keine Haushaltsgroßgeräte (Waschmaschinen, Kühlschränke, Elektroherde etc.), keine Monitore und Fernsehgeräte an!

Batterien und Akkus

Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) müssen Batterien und Akkus aus elektrischen bzw. elektronischen Geräten entfernt werden; dies gilt bundesweit. Bei der Abgabe auf einem unserer Wertstoffhöfe oder der Schadstoffsammelstelle müssen daher entnehmbare Batterien und Akkus getrennt vom Gerät bei unseren Mitarbeitern abgegeben werden. Geräte mit eingebauten oder eingeschweißten Batterien oder Akkus werden separat entsorgt. Weiteres erfahren Sie vor Ort auf unseren Wertstoffhöfen und der Schadstoffsammelstelle.

Diese E-Geräte nehmen wir kostenlos an

Haushaltskleingeräte, z. B.:

  • Staubsauger (Beutel entfernen!)
  • Heizlüfter, Ventilator
  • Mikrowelle, Kochplatte, Toaster, Friteuse
  • Mixer, Kaffeemaschine, elektrische Kaffeemühle
  • elektrische Nähmaschine, Strick-/Webmaschine
  • Bügeleisen, Heißmangel
  • elektrische Messer, Rasierer, Haarschneider
  • elektrische Zahnbürsten, Wecker, Uhren
  • Waage, Massagegerät, medizinische Geräte
  • Bohrmaschinen, Elektrowerkzeug
  • Rauchmelder, Heizregler, Thermostat
  • batteriebetriebenes Spielzeug,
  • Videospielkonsole
  • elektrische Eisenbahn/Autorennbahn
  • Geldspielautomat
  • Fahrrad-, Tauch- oder Laufcomputer
  • elektrische Musikinstrumente


Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte, z. B.:

  • Fernsehgeräte, Radios, Plattenspiele
  • Kassettenrecorder und CD-Player
  • Tonbandgeräte, Videogeräte, Computer
  • Monitore, Tastaturen, "Mäuse" und Drucker
  • Telefone, Faxgeräte, Anrufbeantworter, Handy
  • Schreibmaschinen und Kopiergeräte
  • Taschen- und Tischrechner
  • Laptop, Notebooks

Haushaltsgroßgeräte und Kühlgeräte, z. B.:

  • Waschmaschine, Wäschetrockner, Schleuder
  • Geschirrspüler
  • Backofen, Elektroherd, Ceranherd
  • Gasherd mit elektronischen Bauteilen
  • Be-, Entlüftungs- und Klimatisierungsgerät
  • Sport-, Freizeit-, Fitnessgeräte mit elektronischen Bauteilen
  • Solarbank (Röhren zur Schadstoffsammlung!)
  • Ölradiator
  • Kühlschrank, Kühl-, Gefriergerät