Wohnzimmer mit grauem Sofa

Die Gebrauchtmöbelabholung wird ab dem 1. Juli 2023 zunächst ausgesetzt. Sobald dieser Service wieder aufgenommen wird, informieren wir Sie.

Wir bitten um ihr Verständnis.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt unter anderem auch die Wiederverwertung von Gegenständen. Vor Abgabe in den Abfallkreislauf, so heißt es hier, muss geprüft werden, ob es sich bei Gegenständen in gutem Zustand wirklich um Abfall handelt oder ob es Interessent*innen gibt, die den jeweiligen Gegenstand weiternutzen möchten. Grundlage allen Handelns ist die Abfallhierarchie. Deshalb sind wir auch bestrebt, gebrauchsfähige Gegenstände in dem Kreislauf zu halten und so weiteren Abfall zu vermeiden und damit Ressourcen zu schonen.

Somit ist ein klassisches Element der Vermeidung von Abfällen die Vermittlung zur Weiterverwendung gut erhaltener Gebrauchsgegenstände wie Möbel. Seit Jahren unterscheidet der ABK Kiel deshalb gebrauchsfähige Gegenstände von Sperrgut.

Sei es eine zweite Liebe, ein Second Hand-Schatz oder eben einfach zu schade, um es zu entsorgen: Wer Gebrauchtmöbel hat, die

- nicht älter als 10 Jahre sind

- gebrauchsfähig und ohne Flecken sind

- intakt und nur minimale Gebrauchsspuren aufweisen

- vor der Abholung noch in Benutzung sind

- mindestens noch zwei Mal auf- und abgebaut werden können

kann diese extra bei der Sperrgutabfuhr anmelden: Diesen Service bestellen Sie entweder mit der Sperrgutkarte online, wenn Sie das Feld "intakt" bei dem jeweiligen Gegenstand anklicken, mit der Sperrgutkarte oder telefonisch.

Sie erhalten dann – unabhängig  von dem Sperrguttermin – einen weiteren Termin für die Abholung der Gebrauchtmöbel. Diese werden direkt aus der Wohnung abgeholt. Bitte beachten Sie, dass Sie anwesend sein müssen und die Gegenstände bereits auseinander gebaut sind. Die Gebrauchsfähigkeit wird durch das Abfuhrpersonal am Abfuhrtort festgestellt.

Im Rahmen unseres sozialen Engagements gehen diese in das Sozial-Kaufhaus Echt.Gut in Kiel.