Winterdienst

Das müssen Sie machen

Die Pflicht zur Schnee- und Eisbeseitigung ist gemäß Kieler Straßenreinigungssatzung auf die Eigentümer*innen der anliegenden Grundstücke übertragen, auf:

  • Gehwegen, Treppenanlagen, Verbindungswegen
  • gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen
  • begehbaren Seitenstreifen in Straßen, in denen es keine Gehwege gibt, oder
  • auf einem den Bedürfnissen des Fußverkehrs entsprechenden Streifen der Fahrbahn
  • Bushaltestellenbereichen und Fahrgastunterständen, die nicht durch einen Radweg vom Gehweg getrennt sind

Kann der Winterdienst nicht selbst durchgeführt werden, muss eine andere geeignete Person oder Firma beauftragt werden.

Schnee und Eis

Glatteis muss werktags bis 8.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr in einer Breite von mindestens 1,50 m beseitigt werden. Neu gebildetes Glatteis muss so oft wie nötig unverzüglich beseitigt werden.
Die Eisbeseitigungspflicht endet grundsätzlich um 20.00 Uhr.

Schnee muss an jedem Wochentag bis 9.00 Uhr in einer Breite von mindestens 1,50 m geräumt werden, auch wenn es noch schneit. Nach jedem neuen Schneefall muss der Schnee innerhalb einer Stunde wieder geräumt werden. Unebenheiten, die durch festgetretenen Schnee entstanden sind, müssen so oft wie erforderlich unverzüglich beseitigt werden.
Die Schneeräumpflicht endet grundsätzlich um 20.00 Uhr.

Wichtige Regeln
  • Die Schneeräumbreite sowie die Eisräum- und Streubreite müssen mindestens 1,50 m betragen.
  • Es dürfen grundsätzlich nur abstumpfende, salzfreie Streumittel eingesetzt werden, beispielsweise Sand. Tipp: Achten Sie auf Produkte mit dem "Blauer Engel"-Zeichen.
    Ausnahme:
    Bei Eisregen darf auch Streusalz ausgebracht werden. Ebenso, wenn sich auf Treppen, Rampen, starken Gefäll- und Steigungsstrecken sowie Brückenauf- und -abgängen Glatteis gebildet hat.
  • Passantinnen und Passanten müssen Fahrbahnüberquerungen ohne Gefahr oder Behinderung erreichen können.
  • Ampelmasten mit Anforderungstastern sind von Schnee und Eis freizuhalten, so dass diese gefahrlos erreicht werden können.
  • An Bushaltestellen müssen die Fahrgäste gefahrlos in die Busse ein- und aussteigen können, das schließt den Weg vom Fahrgastunterstand zum Bus mit ein.
  • Noppen- und Rillenplatten von Schnee, Eis und übermäßigem Streugut freihalten, denn:
    Noppen- und Rillenplatten auf Gehwegen sind wichtige Orientierungshilfen für sehbehinderte und blinde Menschen, die dadurch z. B. Kreuzungsbereiche und Fahrbahnüberquerungen, Radwegebegrenzungen oder Bushaltestellen mit einem Orientierungsstab ertasten können.
Wohin mit Schnee und Eis?

Schnee und Eis sind grundsätzlich auf geeigneten Flächen des Grundstücks abzulagern. Nutzen Sie Flächen in Vorgärten, auf dem eigenen Grundstück oder andere Geländestreifen. Damit wird verhindert, dass große Schneemengen den Straßenraum einengen und den Verkehr auf Gehwegen und Straßen behindern. In Ausnahmefällen dürfen Schnee und Eis auf dem der Fahrbahn zugewandten Drittel des Gehweges und auf Seitenstreifen abgelagert werden.

Auch in Straßen ohne Gehweg sollen für die Schnee- und Eisablagerung eignete Flächen auf dem eigenen Grundstück genutzt werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, können Schnee und Eis am Rand der Fahrbahn abgelagert werden. Der Verkehr darf nicht behindert werden. Der vorhandene Parkraum soll erhalten bleiben.

Wenn Sie als Autofahrer*in Ihr eingeschneites Autos von Schnee befreien oder eine Ausparkschneise freilegen, dann werfen Sie den Schnee bitte nicht einfach auf die Fahrbahn oder den Gehweg. Schauen Sie nach einem geeigneten Geländestreifen für die Ablagerung. Vorm eigenen Haus können Sie auch den Vorgarten oder eine andere Fläche auf dem Grundstück dafür nutzen.

Ihre Mithilfe ist wichtig
  • Bitte sorgen Sie unbedingt für einen schnee- und eisfreien, sicheren Zugang zu den Mülltonnen und einen freien Zugang zur Straße (Schneewalldurchstiche machen), so dass wir die Mülltonnen vom Tonnenstandplatz bis an das Müllfahrzeug ziehen können. Anderenfalls können wir nicht für eine reibungslose Müllentsorgung garantieren.
  • Manche Menschen sind auf Hilfe angewiesen. - Überlegen Sie doch einmal, ob Sie nicht für Ihre Nachbarin oder Ihren Nachbarn den Winterdienst übernehmen können.

Schneereiche Winter kann es auch in Kiel geben

  • Anhaltend hohes Schneeaufkommen führt zwangsläufig zu Verengungen der Fahrbahnen, wenn der Schnee vom ABK von der Straße an den Fahrbahnrand und von den Grundstückseigentümer*innen vom Gehweg an den Gehwegrand geschoben wird. Auf diese Weise entstehen in besonders schneereichen Wintern teils hohe Schneewälle, die die ohnehin angespannte Parkraumsituation verschärfen können.
    Wenn dann Autos immer weiter Richtung Fahrbahn geparkt werden, können am Ende die Winterdienstfahrzeuge die verengten Straßen mit ihren Schneeschilden nicht mehr passieren.
  • Wir bitten Autofahrer*innen in dieser Situation für das Parken möglichst auf umliegende breitere Straßen und Plätze auszuweichen. Denn nicht Schnee und Eis behindern die Winterdienstfahrzeuge, sondern die parkenden Autos am Fahrbahnrand schmaler Straßen.
Tipps für den Winter
  • Bereiten Sie sich auf den Winter vor und besorgen Sie Streumittel und Winterdienstgerätschaften frühzeitig.
  • Nutzen Sie die Möglichkeiten der Wettervorhersage und richten Sie sich im Alltag auf Schnee- und Glatteissituationen ein.
  • Passen Sie immer Ihre Fahrweise an die Fahrbahnverhältnisse an.
    Hinweise: M+S-Reifen (steht für Matsch & Schnee) sind Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Für Fahrräder gibt es auch Winterreifen (Spikes).
  • Verlassen Sie sich nicht nur auf andere: Winterfeste Schuhe mit Profilsohle können Ausrutscher verhindern.





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