Kokeln verboten

Pflanzliche Abfälle entsorgen

In den vergangenen Wochen erreichen uns beim ABK Kiel immer wieder Nachfragen zum Thema Verbrennen von Grünschnitt.

Viele Garten- und Kleingartenbesitzer*innen haben bisher sehr zum Verdruss Ihrer Nachbar*innen Laub, Geäst und Kleinholz auf ihren Grundstücken verbrannt. Damit ist seit drei Jahren Schluss, denn die Pflanzenabfallverordnung vom 11. Mai 2021 verbietet das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auf privaten Grundstücken grundsätzlich. Wer trotzdem Grünschnitt verbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen.

Zum Glück bietet der ABK den Kieler*innen viele Möglichkeiten sich ihres Grünschnitts auf umweltfreundliche Weise zu entledigen. Neben der Bioabfalltonne stehen die ABK-Wertstoffhöfe, die Grünabfallsammlung und der Containerdienst zur Verfügung. Die Grünabfallsammlung startet am 9. März und ist immer samstags bis 18. Mai.

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